wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 28.02.2024
4 Sa 166/23 -

Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung

Vorliegen einer schweren Pflichtverletzung

Die nachträgliche Veränderung einer elektronischen Patientenakte stellt eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Thüringen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um einen Fehler zu vertuschen, veränderte die Mitarbeiterin einer Arztpraxis in Thüringen im Dezember 2022 die elektronische Patientenakte einer Patientin. Es ging dabei um die Veränderung des Ausstellungsdatums einer Heilmittelverordnung. Das ursprüngliche Datum war nach der Veränderung - jedenfalls nicht ohne großen technischen Aufwand - nicht mehr erkennbar. Nachdem die Betreiberin der Arztpraxis davon erfuhr, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin fristlos. Diese stritt die Manipulation an der Patientenakte zunächst ab und erhob Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Gera wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Recht zur fristlosen Kündigung wegen nachträglicher Veränderung der Patientenakte

Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die nachträgliche Veränderung von Daten in der elektronischen Patientenakte sei eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Diese sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des medizinischen Hilfspersonals Eintragungen in die Patientenakte sorgfältig und anweisungs- sowie wahrheitsgemäß vorzunehmen und nachträgliche Änderungen, die nicht den Tatsachen entsprechen zu unterlassen.

Kein Ausspruch einer Abmahnung erforderlich

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei nicht der Ausspruch einer Abmahnung erforderlich gewesen. Denn das Vertrauen der Beklagten in die Klägerin sei unwiederbringlich verloren gewesen. Dieses Vertrauen wäre durch eine Abmahnung nicht wieder herstellbar gewesen. Dafür spreche vor allem auch der Umstand, dass die Klägerin die Pflichtverletzung zunächst nicht zugegeben hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Thüringen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Gera, Urteil vom 05.07.2023
    [Aktenzeichen: 4 Ca 73/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Landesarbeitsgericht-Thueringen_4-Sa-16623_Manipulation-der-elektronischen-Patientenakte-rechtfertigt-fristlose-Kuendigung~N34026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34026 Dokument-Nr. 34026

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.