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Wird ein Rechtsstreit wegen der Erteilung eines Zwischenzeugnisses geführt, ist die Höhe des Streitwerts der halbe Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Zudem ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Abschlusszeugnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, welche Höhe der
Das Landesarbeitsgericht Sachsen entschied, dass die Höhe des Streitwerts für den Rechtsstreit zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses dem halben Monatsverdienst des Arbeitnehmers entspricht. Dieser Betrag berücksichtige den vorläufigen Charakter des Zwischenzeugnisses am besten.
Da das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Sachen, ra-online (zt/MDR 2001, 823/rb)
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Dokument-Nr. 17831
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