wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 08.02.2012
8 Sa 318/11 -

Fristlose Eigenkündigung eines Arbeitnehmers am Telefon ist wirksam

Unwirksamkeit wegen fehlenden wichtigen Grundes und Nichteinhaltung der Schriftform unbeachtlich

Kündigt ein Arbeitnehmer am Telefon ernsthaft und mehrmals das Arbeitsverhältnis fristlos, so ist sie wirksam. Er kann sich nachträglich nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen eines fehlenden wichtigen Grundes oder der Nichteinhaltung der Schriftform berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer Friseurin im April 2010 fristlos gekündigt. Gegen die Kündigung erhob sie Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber hielt die Klage für unbegründet, da die Arbeitnehmerin bereits im März 2010 während eines Telefonats das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt habe. Sie habe dies mit besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit kundgetan. Die Klägerin bestritt dies und meinte, dass eine solche Kündigung ohnehin wegen des fehlenden wichtigen Grundes und der fehlenden Schriftform unwirksam sei. Das Arbeitsgericht Koblenz hielt die außerordentliche Kündigung der Klägerin am Telefon für wirksam und wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kündigungsschutzklage war unbegründet

Das Landesarbeitsgericht Mainz entschied gegen die Klägerin. Denn die Kündigungsschutzklage, gegen die im April 2010 vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung, sei unbegründet gewesen, da zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitsverhältnis mehr bestanden habe. Dieses sei durch die von der Klägerin am Telefon ausgesprochene Kündigung bereits beendet gewesen.

Telefonische Kündigung der Arbeitnehmerin war wirksam

Die am Telefon ausgesprochene Eigenkündigung sei wirksam gewesen, so das Landesarbeitsgericht weiter. Die Klägerin habe sich nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung angesichts des Fehlens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) und der Nichteinhaltung der Schriftform (§ 623 BGB) berufen dürfen. Denn spreche ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung mehrmals und ernsthaft aus und berufe sich dann nachträglich auf die Unwirksamkeit der Kündigung, verhalte er sich treuwidrig (vgl. BAG v. 04.12.1997 - 2 AZR 799/96). Der Klägerin sei damit verwehrt gewesen, sich zu ihrem Vorteil auf Rechtsvorschriften zu berufen, die sie selbst missachtet habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Landesarbeitsgericht-Mainz_8-Sa-31811_Fristlose-Eigenkuendigung-eines-Arbeitnehmers-am-Telefon-ist-wirksam.news15513.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15513 Dokument-Nr. 15513

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.