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Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unmissverständlich und wiederholt mündlich, so kann sich dieser im Nachhinein nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen fehlenden wichtigen Grundes und mangelnder Schriftform berufen. Es liegt insofern ein widersprüchliches und treuwidriges Verhalten vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nach Behauptung des Arbeitgebers habe ein
Das Bundesarbeitsgericht unterstellte zunächst, dass der
Zwar müsse auch bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung ein
Zudem sei ein
Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer eigenen Kündigung sei auch deshalb unzulässig, so das Bundesarbeitsgericht weiter, da dieses Vorgehen mit der einseitigen Rücknahme einer Kündigung vergleichbar sei, die ebenfalls unzulässig sei. Würde man darüber hinaus den
Weiterhin könne sich der Abreitnehmer nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf die
Da sich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15518
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