wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
L 2 AL 82/09 -

Keine fiktive Berechnung von Arbeitslosengeld nach erzielbarem Einkommen als Richter für Rechtsreferendar

Arbeitslosengeld bemisst sich nach Unterhaltsbeihilfe

Ein Rechtsreferendar hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitslosengeld nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung fiktiv nach einem erzielbaren Einkommen als Richter berechnet wird. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Rechtsreferendar nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld und verlangte eine fiktive Berechnung nach einem erzielbaren Einkommen als Richter. Das Arbeitsamt berechnete das Arbeitslosengeld aber nach der im letzten Jahr der Ausbildung bezogenen Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 900 Euro im Monat brutto.

Klage des Rechtsreferendars bleibt vor dem LSG erfolglos

Die dagegen gerichtete Klage blieb vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erfolglos. Die Richter sahen keine gesetzliche Grundlage für die beantragte fiktive Berechnung. Das Arbeitslosengeld müsse nach der Unterhaltsbeihilfe berechnet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-Anhalt_L-2-AL-8209_Keine-fiktive-Berechnung-von-Arbeitslosengeld-nach-erzielbarem-Einkommen-als-Richter-fuer-Rechtsreferendar.news15238.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15238 Dokument-Nr. 15238

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.