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Ein Rechtsreferendar hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitslosengeld nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung fiktiv nach einem erzielbaren Einkommen als Richter berechnet wird. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein
Die dagegen gerichtete Klage blieb vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erfolglos. Die Richter sahen keine gesetzliche Grundlage für die beantragte fiktive Berechnung. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
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Dokument-Nr. 15238
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