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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2016
L 5 KR 66/15 KL -

Krankenkasse darf keine zusätzliche Vorsorge­untersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten

Ablehnung der Satzungsänderung durch Bundes­versicherungs­amt nicht zu beanstanden

Eine gesetzliche Krankenkasse darf in ihrer Satzung nicht vorsehen, dass zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerin ist eine Betriebskrankenkasse mit rund 38.000 Versicherten (Stand: Mai 2015). Im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen positioniert sie sich nach ihren Angaben seit 2009 als Krankenkasse mit ökologischer Ausprägung. Der Verwaltungsrat der Klägerin beschloss in einem Nachtrag zu deren Satzung eine Regelung, die bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 75 Euro einen Anspruch auf Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung für sich vorwiegend vegetarisch oder vegan ernährende Versicherte vorsieht. Das Bundesversicherungsamt lehnte durch Bescheid die Genehmigung dieser Regelung ab. Hiergegen erhob die Klägerin Klage vor dem für die Ablehnung von Satzungsgenehmigungen in erster Instanz zuständigen Landessozialgericht. Sie machte geltend, dass die vorgesehene Blutuntersuchung notwendig sei, um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden und enthalte damit eine Leistung der Vorsorge, die eine mögliche Satzungsleistung sein könne.

Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen allgemein nicht zu befürchten

Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die Krankenkasse könne in der Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge vorsehen. Erforderlich sei aber, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei hier nicht der Fall. Bei vegetarischer bzw. veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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