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Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres", ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Deshalb kann die zuständige Krankenkasse verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt unter Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden und der behandelnde Arzt hat im letzten Auszahlungsschein
Der dagegen erhobenen Klage hat das Sozialgericht Koblenz stattgegeben, nachdem ein orthopädisches Gutachten eingeholt worden war. Die Beklagte wurde verurteilt, mehr als zwei Monate länger
Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die ärztliche Feststellung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2015
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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