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Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" bescheinigt, hat er die Dauer der Bestätigung in der Regel auch dann nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt, wenn er in dem Schein selbst den nächsten Untersuchungstermin angegeben hat. Prozesskostenhilfe für die auf Krankengeld gerichtete Klage kann wegen fehlender Erfolgsaussicht daher nicht mit dem Argument versagt werden, dass nach dem genannten Termin der Untersuchung jedenfalls die Voraussetzung einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war durch seinen Hausarzt zunächst
Die beklagte
Nachdem das Sozialgericht dieser Argumentation gefolgt ist und die Gewährung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 13176
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