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Bei in Ludwigshafen lebenden Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ist derzeit der angemessene Quadratmeterpreis durch das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen jedenfalls dann nicht richtig bestimmt, wenn sie zu zweit eine Mietwohnung bewohnen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall wohnt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin in Ludwigshafen in einer Wohnung mit einer Größe von 86 qm. Hierfür ist eine Kaltmiete von 475,00 € zu zahlen. Beide beziehen Arbeitslosengeld II. Als
Das Jobcenter ging davon aus, dass die Wohnung unangemessen groß ist und dass sich bei einer angemessenen
Auf die Berufung des Klägers hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die angemessene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2014
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 18186
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