kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden für Arbeitsuchende in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Dies umfasst auch Abschlagszahlungen. Rückstände wegen Abschlagszahlungen bei Heizkosten können anders als Mietschulden aber nicht als Darlehen übernommen werden. Hier kommt nur die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers in Betracht, der in Sonderfällen auch Leistungen bei Schulden als Hilfe zum Lebensunterhalt erbringen kann.
Eine Arbeitsuchende bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hierin waren auch die Kosten der Heizung enthalten. Dennoch erbrachte sie mehrere Monate keine Abschlagszahlungen. Ein Antrag auf Übernahme der rückständigen Energiekosten wurde abgelehnt, weil ihr die Vorauszahlungen Heizkosten bereits gezahlt worden seien.
Gegen diese Entscheidung ging die Arbeitsuchende in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos vor. Das Sozialgericht hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil es sich bei diesen Schulden nicht um Mietschulden handele und auch keine Wohnungslosigkeit drohe. Das Landessozialgericht hat jetzt im Beschwerdeverfahren ergänzend festgestellt, dass allenfalls der Sozialhilfeträger die weitergehenden Schulden als Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen übernehmen kann. Dieser hatte vorliegend die Übernahme der rückständigen Abschlagsleistungen für Energiekosten ebenfalls abgelehnt, weil einerseits bereits Leistungen für Heizkosten erbracht worden seien und in der Vergangenheit auch bereits ein Darlehen wegen rückständiger Stromkosten gewährt worden war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.04.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Rheinland-Pfalz_L-3-ER-4106-AS_Keine-Kostenuebernahme-fuer-rueckstaendige-Heizkosten-von-Arbeitslosen~N2292
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2292
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.