kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, der eine Profifußballmannschaft unterhält, kann einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung seines Anstellungsverhältnisses haben, wenn er andauernden Beschimpfungen und Protesten seitens des Fanumfeldes ausgesetzt ist. Die Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, während der ein Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist, ist dann nicht gerechtfertigt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Vorstandsvorsitzender des Vereins, der sich mit seiner Mannschaft vergeblich um die Qualifikation für die "eingleisige dritte Liga" bemühte, u.a. für Spielerverkäufe und den Abschluss von Spielerverträgen verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Kommunikation mit den Fanclubs. Als die Qualifikation nicht erreicht wurde, kam es zu massiven Beschimpfungen des Vorstands einschließlich der Anbringung von Plakaten in der Heimatstadt des Vereins und zu Konfrontationen mit gewaltbereiten Fans. Der Sicherheitsberater des Vereins legte dem Kläger nahe, das Stadion nicht mehr zu besuchen, da es schwierig sei, die Sicherheit zu gewährleisten. Der Kläger unterzeichnete daraufhin auf Drängen des Aufsichtsrats vor dem Ende seiner Vertragslaufzeit einen
Die Bundesagentur für Arbeit stellte eine zwölfwöchige Sperrzeit fest, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht und die den Leistungsanspruch entsprechend mindert. Hiergegen wandte sich der Kläger.
Nachdem das Sozialgericht Koblenz die Klage abgewiesen hatte, gab das Landessozialgericht dem Kläger nun Recht. Eine Sperrzeit war nicht eingetreten, weil der Kläger aufgrund der drohenden persönlichen Beeinträchtigungen einen wichtigen Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verein hatte und ihm die Fortsetzung nicht zuzumuten war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Rheinland-Pfalz_L-1-AL-9010_Keine-Sperrzeit-fuer-bedrohten-Vorstand-eines-Fussballvereins~N12881
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12881
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.