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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat ein Zeugnisverweigerungsrecht von Verwandten eines Antragstellers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in einem "Hartz IV"-Prozess verneint.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Langzeitarbeitsloser aus Köln, macht beim Sozialgericht Köln Leistungen zur
Das Sozialgericht Köln wollte die Mutter und den Stiefvater als Zeugen vernehmen. Diese beriefen sich auf ihr
Das Landessozialgericht hat dies nunmehr bestätigt. Grundsätzlich sei jeder verpflichtet, vor Gericht als Zeuge auszusagen, es sei denn, das Gesetz räume ihm ausdrücklich ein Recht ein, die Aussage zu verweigern. Grundsätzlich hätten zwar in gerader Linie
Die Entscheidung ist aufgrund der großen Zahl familiärer Bedarfsgemeinschaften von hoher praktischer Relevanz.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2014
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 19134
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