wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2020
L 7 AS 66/19 -

Schüler einer iPad-Klasse hat keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets

Anschaffung von digitalen Geräten durch den Regelbedarf abgedeckt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grund­sicherungs­träger haben.

Zugrunde lag das Verfahren einer Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres war durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen, das von den Eltern zu finanzieren war. Die Schülerin entschied sich für das teuerste Neugerät und beantragte beim Jobcenter die Erstattung der Kosten von rd. 460 €. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und war allenfalls bereit, ein Darlehen zu gewähren. Demgegenüber meinte die Schülerin, dass sie ohne iPad die Hausaufgaben in Papierform bekäme und dadurch ausgegrenzt werde. Ihre Eltern hätten der Einführung einer iPad-Klasse auch nur zugestimmt, weil sie glaubten, die Kosten vom Jobcenter zu bekommen.

LSG: iPad gehört nicht zum soziokulturellen Existenzminimum

Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Kosten für digitale Geräte seien aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Es liege kein Mehrbedarf vor, weil ein iPad weder schulrechtlich vorgeschrieben sei, noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich sei. Gegenüber einkommensschwachen Familien knapp oberhalb von Hartz IV stelle ein iPad einen Luxus dar und keinen notwendigen Schulbedarf. Zudem obliege die Ausstattung mit Lernmitteln dem Schulträger, der für Grundsicherungsempfänger bei der Einrichtung von iPad-Klassen kostenfreie Leihmöglichkeiten schaffen müsse. Denn Bedarfe, die der Durchführung des Unterrichts selbst dienten, lägen in der Verantwortung der Schule und dürften weder auf die Eltern noch auf das Jobcenter abgewälzt werden. Dadurch, dass einzelne Schulen eine solche Ausstattung verlangen würden, werde ein iPad noch nicht zum soziokulturellen Existenzminimum eines Schülers. Ferner habe die Schule durch die Bevorzugung der Fa. Apple gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Ein solcher Rechtsbruch könne nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel unterstützt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/aw)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-7-AS-6619_Schueler-einer-iPad-Klasse-hat-keinen-Anspruch-auf-Uebernahme-der-Anschaffungskosten-eines-Tablets.news29389.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29389 Dokument-Nr. 29389

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.