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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Schüler aus Bremen geklagt, der im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") stand. Er besuchte seit dem Schuljahr 2010/2011 ein
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgte dieser Auffassung nicht und verurteilte die Stadtgemeinde Bremen, dem Schüler die entstandenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 25853
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