kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Versäumt der Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einen Termin beim Jobcenter, so zieht dies zwangsläufig eine Leistungskürzung um 10 % für drei Monate nach sich (§ 32 SGB II). Diese maßvolle Kürzung dient dazu, den Leistungsempfänger dazu anzuhalten, eine Arbeit zu finden. Die Regelung ist aus diesem Grund auch nicht unverhältnismäßig und damit auch nicht verfassungswidrig. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Empfänger von
Das Sozialgericht Oldenburg gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach dürfe ein einmaliges
Das Landessozialgericht entschied zu Gunsten des Jobcenters und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Zur Begründung führte es aus, dass sich nach § 32 SGB II das
Der Kläger habe keinen wichtigen Grund für das
Das Landessozialgericht teilte zudem nicht die Einschätzung der Vorinstanz und des Sozialgerichts Chemnitz hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des § 32 SGB II wegen seiner Unverhältnismäßigkeit. Seiner Auffassung nach müsse berücksichtigt werden, dass es zur Pflicht eines Leistungsempfängers gehört, alles in seiner Macht stehende zu tun, um unabhängig von den staatlichen Transferleistungen zu leben. Auf diese Pflicht ziele die Vorschrift des § 32 SGB II. Zwar sei es richtig, dass die Erfüllung der Meldepflicht den Betroffenen nicht gleich einen Arbeitsplatz verschafft. Doch das Bemühen dazu solle durch die Ordnungsvorschrift gefördert werden und habe darüber hinaus bei massenhafter Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ihren Sinn.
Ebenso folgte das Landessozialgericht nicht der Annahme, eine Kürzung der Leistung stelle stets einen verfassungswidrigen Eingriff in das Existenzminimum dar. Eine solche Annahme gehe aus seiner Sicht von dem irrigen Ansatz aus, die Regelleistung sei das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. Sie berücksichtige zudem nicht, dass ausgehend von einem freien, selbstbestimmten Individuum staatliche Unterstützungsleistungen nicht voraussetzungslos gewährt werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2014
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Niedersachsen_L-13-AS-16112_3-monatige-Kuerzung-von-Hartz-IV-um-10-Prozent-wegen-Versaeumnis-eines-Termins-zulaessig-und-nicht-verfassungswidrig~N17600
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17600
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.