kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Macht ein Leistungsempfänger von ALG II (Hartz IV) im Rahmen seiner Bewerbungsunterlagen Angaben zur Sexualität und Gefühlswert, so entspricht dies nicht der Üblichkeit. Das Jobcenter darf ihn daher verpflichten, solche Angaben nicht mehr zu machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erließ ein Jobcenter einen eine
Das Landessozialgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Jobcenters. Die Verpflichtung, der Bewerbung keine Mottoliste mehr beizufügen, sei rechtmäßig gewesen. Denn sei dem Jobcenter bewusst, dass die vom Arbeitssuchenden verwendeten Bewerbungsunterlagen nicht geeignet seien, eine Anstellung zu finden, so könne es diesbezügliche Verpflichtungen treffen. Darüber hinaus liege in der Verwendung solcher Bewerbungsunterlagen eine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II.
Es entspreche nach Ansicht des Landessozialgerichts nicht der Üblichkeit eines Bewerbungsverfahrens, der Bewerbung eine Mottoliste beizufügen. Im Rahmen einer Bewerbung gehören keine Schilderungen zur Sexualität und Gefühlswelt des Bewerbenden. Dies würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Scheitern der Bewerbung führen. Denn durch ein solches Verhalten zeige der Arbeitssuchende Desinteresse an der konkreten Tätigkeit. Die Konzentration auf die eigene Persönlichkeit werde einem potentiellen Arbeitgeber davon abhalten, eine Einstellung vorzunehmen. Eine Mottoliste habe weder einen beruflichen Bezug noch eine berufliche Relevanz. Daher gebe sie auch keinen Aufschluss über den Leistungswerdegang des Bewerbenden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Landessozialgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Hamburg_L-5-AS-35710_Hartz-IV-Im-Rahmen-einer-Bewerbung-sind-Darlegungen-zur-Sexualitaet-und-Gefuehlswelt-nicht-ueblich~N14906
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14906
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.