wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2011
L 1 KR 206/09 -

LSG Berlin-Brandenburg: Beschäftigung von Honorarkräften auf selbständiger Basis für Führung von Besuchergruppen im Bundesrat nicht zu beanstanden

Besucherführer sind nicht als "Scheinselbständigen" anzusehen

Die vom Bundesrat seit Jahrzehnten angewandte Praxis, mit der Führung von Besuchergruppen überwiegend Honorarkräfte auf selbständiger, nicht sozialversicherungspflichtiger Basis zu betrauen, ist rechtmäßig. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall vertrat die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die Auffassung, dass die im Bundesrat zur Führung von Besuchergruppen eingestellten Personen abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Sie forderte deshalb als Ergebnis einer Betriebsprüfung vom Bundesrat die Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 in Höhe von insgesamt rund 15.500 Euro.

Sozialgericht weist Klage des Bundesrats ab – LSG hebt Urteil des Sozialgerichts auf

Das Sozialgericht Berlin hat die gegen den entsprechenden Bescheid erhobene Klage des Bundesrates in erster Instanz abgewiesen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat hingegen der Berufung des Bundesrates stattgegeben und das Urteil des Sozialgerichts sowie den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg aufgehoben.

Einsatz von Honorarkräften im Rahmen des Besucherdienstes des Bundesrats grundsätzlich rechtlich beanstandungsfrei

Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass es eine ganze Reihe von Tätigkeiten gäbe, die sowohl von einem (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitnehmer als auch auf (nicht sozialversicherungspflichtiger) selbstständiger Basis ausgeübt werden könnten. Zu nennen seien als Beispiele Lehrkräfte und Dozenten, Rechtsanwälte, Schauspieler, Fremden- und Museumsführer. Auch die Führungen durch den Bundesrat zählten hierzu; es sei grundsätzlich rechtlich beanstandungsfrei, den Einsatz von Honorarkräften im Rahmen des Besucherdienstes des Bundesrats als freiberufliche und selbständige Tätigkeit auszugestalten.

Honorarkräfte nicht als Scheinselbständigen anzusehen

Die Honorarkräfte wären auch keine Scheinselbständigen, bei denen die gewählte Gestaltung und die tatsächlichen Verhältnisse auseinander fielen oder de facto Arbeitsverhältnisse umgangen werden sollten.

Honorarkräfte sind im maßgeblichen Kern ihrer Tätigkeit weisungsunabhängig

Die im Bundesrat tätigen Führerinnen und Führer haben zur Überzeugung des Gerichts, die sich dieses aufgrund umfangreicher Ermittlungen gebildet hat, einen großen Freiraum, dessen Ausgestaltung vom Bundesrat auch nicht überwacht wird. Im maßgeblichen Kern ihrer Tätigkeit sind die Honorarkräfte deshalb weisungsunabhängig, auch wenn der äußere Rahmen der Führungen (Ort, Zeit, regelmäßige Dauer, Stationen innerhalb des Gebäudes und Pflichtinformationen) vorbestimmt ist. Diese Freiheit gibt den Ausschlag, obgleich es durchaus auch gewichtige Indizien für abhängige Beschäftigung gibt.

Klärung einer möglichen Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze nicht Aufgabe eines Gerichts

Ob es sozialpolitisch sinnvoll sei, dass das Verfassungsorgan Bundesrat nicht den Weg wähle, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen; dies habe es nicht zu prüfen.

Info:

Nach § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 4. Buch (SGB IV) ist "Beschäftigung" die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2011
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Berlin-Brandenburg_L-1-KR-20609_LSG-Berlin-Brandenburg-Beschaeftigung-von-Honorarkraeften-auf-selbstaendiger-Basis-fuer-Fuehrung-von-Besuchergruppen-im-Bundesrat-nicht-zu.news11978.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11978 Dokument-Nr. 11978

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.