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Bei Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung besteht gemäß § 2 Abs. 1 OEG kein Anspruch auf eine Opferentschädigung. Dabei ist unerheblich, ob ein Notwehrrecht besteht. Wer alleine bei Nacht die geschützte Wohnung verlässt, um sich einem aggressiven und bewaffneten Mann entgegenzustellen, handelt leichtfertig. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 eine 53-jährige Frau vor dem Sozialgericht Karlsruhe auf Zahlung einer
Das Sozialgericht Karlsruhe warf
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf
Die Klägerin habe leichtfertig sich selbst gefährdet, so das Landessozialgericht, als sie ohne Not die geschützte Wohnung verließ. Es sei für die Klägerin erkennbar gewesen, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2023
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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