wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Zwickau, Urteil vom 14.02.2007
7 O 1256/04 -

Vermittler einer Geldanlage muss haften

Das Landgericht Zwickau hat einer Frau den Ersatz des Schadens zugesprochen, der ihr durch den Erwerb einer Securenta-Beteiligung entstanden war.

Die Klägerin hatte auf Anraten der Beklagten, einer ihr persönlich bekannten Anlagevermittlerin, Geld in eine Securenta-Beteiligung investiert. Hierbei handelt es sich im Kern um eine Unternehmensbeteiligung. Diese sog. stille Beteiligung ist mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden, unter Umständen kann sogar eine Nachschusspflicht entstehen. Diese Art der Kapitalanlage war für die Zwecke der Klägerin nicht geeignet, denn sie wünschte ausdrücklich eine sichere und rentable Geldanlage, die auch der Altersvorsorge dienen sollte.

Von den Besonderheiten der Anlageform erhielt die Klägerin erst Kenntnis, als sie in einer finanziellen Notlage auf die Geldanlage zurückgreifen wollte. Nachdem sich diese als nicht mehr werthaltig erwies und die Securenta Zahlungen verweigerte, verklagte sie die Anlagevermittlerin auf Schadensersatz.

Das Landgericht Zwickau gab ihr Recht und verurteilte die Beklagte dazu, der Klägerin ihre Investition in Höhe von insgesamt 5878,58 €, resultierend aus einer Einmalzahlung von 6300,- DM und monatlichen Raten zu je DM 150,-, zu erstatten, wobei die Klägerin der Beklagten die Unternehmensbeteiligung abzutreten hat.

Auch ohne ausdrückliche Absprache sei durch die Beratung ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen. Die Klägerin habe auf die vermeintliche besondere berufliche Sachkunde der Beklagten Wert gelegt und ersichtlich auf deren Auskünfte in den Gesprächen vertraut. Dies gehe über ein bloße Gefälligkeit hinaus.

Die Beklagte habe ihre Pflichten aus diesem Vertrag verletzt. Ihre Beratung sei fehlerhaft, weil sie u. a. über das Risiko des Totalverlustes und die Funktionsweise der Beteiligung nicht informiert habe. Nach der Lebenserfahrung könne davon ausgegangen werden, dass die Klägerin – so sie richtig informiert worden wäre - ihr Ersparnisse nicht auf diese Weise angelegt hätte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Zwickau vom 16.04.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Zwickau_7-O-125604_Vermittler-einer-Geldanlage-muss-haften.news4194.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4194 Dokument-Nr. 4194

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.