wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.05.2008
11 O 8/08 -

Gericht verbietet Versicherungsverkauf im Discounter

REWE besitzt nicht die notwendige Gewerbeerlaubnis zum Verkauf von Versicherungsprodukten

Der Handelskonzern Rewe darf keine Versicherungsverträge mehr über seine Lebensmittelkette "Penny" verkaufen bzw. für den Verkauf werben. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden. Für die Vermittlung von Versicherungen sei eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung notwendig, über die REWE nicht verfüge, führten die Richter aus.

In dem zugrundeliegenden Fall klagte der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. gegen die REWE Deutsche Supermarkt KG aA. Nach dem Urteil darf REWE nicht mehr in den von ihr betriebenen Einzelhandelsfilialen Versicherungsverträge in der Art und Weise anbieten, wie dies in der Zeit vom 17.09. bis 15.10.2007 in den zu REWE gehörenden "Penny"-Supermärkten erfolgte.

Sachverhalt

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Verkaufsaktion, bei der im Herbst 2007 bundesweit über die zu REWE gehörenden Penny-Filialen Versicherungsverträge der ARAG-Versicherungen verkauft wurden. Konkret handelte es sich hierbei um ein ARAG-Versicherungspaket, bestehend aus Unfallschutz, Opfer-Rechtschutz und Schutzbrief. Die Versicherungsunterlagen befanden sich in einer Verkaufsbox, welche im Ladenregal aufgestellt war. An der Ladenkasse wurde der Versicherungsvertrag aktiviert und der erste Jahresbeitrag eingezogen.

Der AfW stellte sich als Interessenverband unabhängiger Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler gegen diese Verkaufspraktik. Der AfW sah in dieser Vermittlung von Versicherungen einen klaren Verstoß gegen § 34 d Gewerbeordnung. Nach dieser im Zuge der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie mit Wirkung zum 22.05.2007 neu eingeführten Vorschrift bedarf es zur gewerblichen Vermittlung von Versicherungsverträgen einer Gewerbeerlaubnis, welche von der zuständigen IHK erteilt wird. Weder REWE noch die Mitarbeiter von Penny hatten eine solche Gewerbeerlaubnis.

Die durchgeführte Verkaufsaktion war nach Auffassung des AfW eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung. REWE hatte sich im Rahmen dieses Versicherungsverkaufs auf den Status eines erlaubnisfreien Tippgebers berufen. Der AfW stellte sich gegen diese Aufweichung des Tippgeberstatus. Das sei weder verbraucherfreundlich noch im Interesse einer qualifizierten Beratung.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht sah die Klage als begründet an. Der Unterlassungsanspruch folge aus §§ 3, 4 Nr. 11 iVm § 34 d GewO, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Penny habe bei der Durchführung der Verkaufsaktion als Versicherungsvermittlerin im Sinne von § 34 d GewO gehandelt und nicht als so genannter "Tippgeber".

Da § 34 d GewO eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstelle, die auch dem Verbraucherschutz dienen solle vor einer Gefährdung seiner Rechtsgüter durch unzuverlässige Personen, bestehe der Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2008
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Wiesbaden_11-O-808_Gericht-verbietet-Versicherungsverkauf-im-Discounter.news6097.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6097 Dokument-Nr. 6097

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.