kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Sind in einer Wohnung Teile der Räume gar nicht bzw. nur eingeschränkt beheizbar, sind Löcher in einer Zimmerdecke und ist die Gartentreppe unbenutzbar, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte wegen der oben genannten Mängel seine
Das Landgericht Wiesbaden entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Landgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 1980, 17/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Wiesbaden_1-S-42676_Erhebliche-Beeintraechtigung-der-Heizmoeglichkeit-berechtigt-zu-einer-Mietminderung~N14856
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14856
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.