wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.10.1984
12 C 409/84 -

Vollständiger Heizungsausfall berechtigt zur Mietminderung

Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache

Fällt die Heizung im Januar vollständig aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung der Kaltmiete um 50 %. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fiel die Heizung der Mieter im Januar für mehrere Tage aus. Dabei fiel die Temperatur in der Wohnung teilweise auf 10° C. Die Mieter minderten daraufhin ihre Miete.

Keine zumutbare Nutzung zu Wohnzwecken möglich

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gab den Mietern recht. Die Tauglichkeit der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch war gemindert. Die Räume konnten bei Temperaturen von nur 10° C zu Wohnzwecken ohne den Betrieb einer Notbeheizung zumutbar nicht genutzt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vertragswerks lag somit vor.

Zur Berücksichtigen war auch, dass der Heizungsausfall im Januar eintrat und es auf der Hand lag, dass bei in diesem Monat üblichen Außentemperaturen die Wohnung sehr schnell auskühlte. Es konnte weiterhin dahinstehen, welche Temperaturen genau an den einzelnen Tagen zu verzeichnen waren. Nach Ansicht des Amtsgerichts genügen bereits Temperaturen von etwa 16° C, die im Höchstfall anzunehmen waren, um eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache zu Wohnzwecken zu begründen.

Mietsenkungsgesetz unbeachtlich

Das Gericht führte weiter aus, dass § 6 Mietsenkungsgesetz nicht einschlägig war. Das Mietsenkungsgesetz regelte lediglich die preisrechtliche Mietsenkung, wenn der Wohnraum durch bauliche oder andere Mängel stark beeinträchtigt war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2012
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 1985, 1033/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Tempelhof-Kreuzberg_12-C-40984_Vollstaendiger-Heizungsausfall-berechtigt-zur-Mietminderung.news14276.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14276 Dokument-Nr. 14276

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.