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Fällt die Heizung im Januar vollständig aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung der Kaltmiete um 50 %. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel die Heizung
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gab den Mietern recht. Die Tauglichkeit
Zur Berücksichtigen war auch, dass
Das Gericht führte weiter aus, dass § 6 Mietsenkungsgesetz nicht einschlägig war. Das Mietsenkungsgesetz regelte lediglich die preisrechtliche Mietsenkung, wenn
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2012
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 1985, 1033/rb)
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Dokument-Nr. 14276
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