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Ein Parkettfußboden muss alle 15 bis 20 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden. Ist ein Parkettfußboden 16 Jahre alt, kann ein Vermieter daher keine Kostenerstattung wegen der Aufarbeitung eines abgenutzten Parketts verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Im zugrunde liegenden Fall zog ein Vermieter nach Auszug seiner Mieter von der gezahlten Kaution in Höhe von 2.000 DM einen Betrag von 862,48 DM ab. In dieser Höhe entstanden ihm Kosten für die Aufarbeitung des Parkettfußbodens. Die Mieter waren damit aber nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach, haben sie für die Aufarbeitung nicht zahlen müssen, da das
Das Landgericht Wiesbaden gab den Mietern recht. Diese haben die Zahlung der kompletten Kaution in Höhe von 2.000 DM verlangen dürfen. Denn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Landgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 1991, 540/rb)
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Dokument-Nr. 16674
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