wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.02.1977
154 C 423/74 -

Schönheits­reparaturen: Mieter muss nicht Kosten für die Erneuerung des Parkettfußbodens tragen

Kosten durch vertragsgemäße Abnutzung muss Vermieter tragen

Die Erneuerung eines Parkettfußbodens aufgrund der vertragsgemäßen Abnutzung, stellt keine Schönheitsreparatur dar. Der Mieter muss daher nicht die Kosten dafür übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien darüber, ob der Mieter oder der Vermieter die Kosten für das Abschleifen und Neuversiegeln eines Parkettfußbodens in der Mietwohnung zu tragen hat.

Keine Kostentragungspflicht des Mieters

Das Amtsgericht Köln stellte fest, dass der Mieter nicht die Kosten tragen muss, die infolge vertragsgemäßer Abnutzung notwendig werden. Seiner Ansicht nach müsse ein Parkettfußboden selbst bei einer vertragsgemäßen Abnutzung grundsätzlich alle 12 bis 15 Jahre erneuert werden. Dies gehöre aber weder zu den vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen, noch zur Herstellung eines erneuerten Zustands bei Rückgabe der Mietsache.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1984, 197/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1984, 197Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 197

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_154-C-42374_Schoenheitsreparaturen-Mieter-muss-nicht-Kosten-fuer-die-Erneuerung-des-Parkettfussbodens-tragen.news16673.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16673 Dokument-Nr. 16673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.