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Nach einem tödlichen Verkehrsunfall kann der Ehefrau, den Kindern und Geschwistern des Verstorbenen nach § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zustehen, wenn kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens besteht. Die Höhe des Hinterbliebenengelds bemisst sich anhand der Umstände des Einzelfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in den Mittagsstunden eines Tages im Juli 2017 auf einer Bundesstraße zu einem tödlichen
Das Landgericht Tübingen entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe nach § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf
Das Landgericht sprach der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2019
Quelle: Landgericht Tübingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28016
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