kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen
Der Vater verklagte daraufhin den Hersteller des Schlittens auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und verlangte 10.000,- EUR für sich und 2.500,- EUR für die Tochter sowie Fahrtkosten, Attestkosten und Pauschalen.
Der Vater meinte, dass der Hersteller Hinweise für den Gebrauch, wie z.B. Empfehlungen zur Fahr-, Lenk- und Bremstechnik, zur Auswahl eines geeigneten Geländes und zum Tragen von Schutzausrüstung hätte machen müssen. Außerdem hätte der Hersteller darauf hinweisen müssen, dass der
Das Landgericht Traunstein wies die Klage des Vaters jedoch ab. Der von Beklagten hergestellte
Auch ein
Das Rodeln stelle eine Spiel- und Sportart in freier Natur dar mit den sich hieraus ergebenden Konsequenzen. Schnee verändere unter dem Einfluss von Sonne, Wind und Frost seine Eigenschaften laufend. Selbst innerhalb eines Hanges könne sich während einer einzigen Abfahrt die Schneebeschaffenheit ändern.
Dementsprechend seien bei Wintersportgeräten, die auf Schnee zum Einsatz kommen, die Fahreigenschaften vom Untergrund abhängig. Hierbei handele es sich aber - jedenfalls im schneereichen, Landgerichtsbezirk - um allgemeines Erfahrungswissen, das nicht zum Inhalt einer
ra-online Leitsatz: Es stellt keinen Instruktionsfehler im Sinne von § 3 Abs. 1 a) Produkthaftungsgesetz dar, wenn ein Schlitten-Hersteller einem Rodelschlitten keine Gebrauchsanweisung beilegt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Traunstein (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Traunstein_6-O-117305_Rodelunfall-Schlittenhersteller-muss-Schlitten-keine-Gebrauchsanweisung-beifuegen~N9046
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9046
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.