wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Siegen, Urteil vom 13.09.1990
3 S 211/90 -

Zum Umfang der mietvertraglichen Verpflichtung zur Gartenpflege

Mietvertragliche Regelung muss eng ausgelegt werden

Wenn sich ein Mieter vertraglich verpflichtet hat, die Gartenpflege zu übernehmen, umfasst diese Verpflichtung nur einfache Tätigkeiten. Dies hat das Landgericht Siegen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter und Vermieter im Mietvertrag die Regelung getroffen, dass "Garten und Wiese ... zu pflegen" seien vor Gericht stritten sie um den Umfang dieser Regelung. Der Vermieter verlangte, dass die Mieter auch Beeteinfassungen wiederherstellten und Ausbrüche reparierten. Auch Moos auf der Terrasse und auf dem Dach der Garage sollte entfernt werden.

Regelung muss eng ausgelegt werden

Das Gericht meinte, dass die mietvertragliche Regelung eng auszulegen sei, weil sie eine Abweichung von der Verteilung der Pflichten darstellt, wie sie das Gesetz als Regelfall vorsehe. Eine derartige Formulierung umfasse nur einfache Pflegearbeiten im Garten. Dazu gehöre beispielsweise Rasenmähen, Umgraben von Beetflächen.

Regelung bezieht sich nur auf Wiese und Garten

Die Entfernung von Moos auf der Terrasse und auf dem Dach der Garage könne der Vermieter schon deshalb nicht verlangen, weil von der Begrifflichkeit der Pflege von "Wiese und Garten" nicht umfasst sei, führten die Richter aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1991, 85Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1991, Seite: 85

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Siegen_3-S-21190_Zum-Umfang-der-mietvertraglichen-Verpflichtung-zur-Gartenpflege~N8000

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8000 Dokument-Nr. 8000

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.