kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Betreibt ein Mieter in der angemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ein Architekturbüro, so ist dies unzulässig. Erlaubt sind lediglich gelegentliche Büroarbeiten oder geschäftliche Besprechungen. Die Wohnnutzung muss deutlich im Vordergrund bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schwerin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betrieb die Mieterin einer Wohnung in einem der Zimmer zusammen mit einem weiteren Architekten ein Architekturbüro als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Am Haus befand sich diesbezüglich auch ein Hinweisschild. Die Vermieterin hielt die
Das Landgericht Schwerin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die Mieterin sei nicht berechtigt gewesen, ohne Zustimmung der Vermieterin ein Zimmer der Wohnung zu freiberuflichen Zwecken zu nutzen. Zwar könne ein Mieter in der gemieteten Wohnung im geringen Umfang beruflich oder gewerblich tätig sein. Die Nutzung als Wohnung müsse aber im Vordergrund bleiben. Dies sei etwa dann der Fall, wenn in der Wohnung gelegentlich Büroarbeiten oder geschäftliche Besprechungen erledigt werden. Dagegen sei von einer unzulässigen Nutzung auszugehen, wenn die berufliche Tätigkeit Außenwirkung entfalte. Dies sei hier der Fall gewesen.
Die Wohnnutzung habe nach Ansicht des Landgerichts nicht im Vordergrund gestanden. Die Mieterin habe ihren Beruf als Bauingenieurin und Statikerin ganz und gar in der Wohnung ausgeübt und dort ihr Büro betrieben. Die Tätigkeit habe angesichts des Hinweisschildes und der damit verbundenen Anlockung von Laufkundschaft auch Außenwirkung entfaltet.
Zudem wertete das Gericht die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem anderen Architekten als genehmigungsbedürftige Untervermietung. Der andere Architekt sei eine am Mietvertrag nicht beteiligte dritte Person gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2016
Quelle: Landgericht Schwerin, ra-online (zt/NJW-RR 1996, 1223/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Schwerin_6-S-9694_Betreiben-eines-Architekturbueros-in-einer-Mietwohnung-ohne-Zustimmung-des-Vermieters-unzulaessig~N22381
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22381
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.