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Wird ein Grundstück durch von einem Nachbarn ausgehende Dachlawinen beeinträchtigt, so steht dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 BGB zu. Der Grundstückseigentümer muss die Dachlawinen nicht aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Landgericht Schweinfurt entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Diesem habe nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2015
Quelle: Landgericht Schweinfurt, ra-online (zt/NJW-RR 1986, 1143/rb)
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Dokument-Nr. 20413
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