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Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen die strengen Sorgfaltsmaßstäbe aus § 14 Abs. 1 StVO. Fährt das vorbeifahrende Fahrzeug mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit, so begründet dies eine Mithaftung wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Saarland kam es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu einem Teil zu Gunsten der Beklagten. Der Klägerin stehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn dem Taxifahrer sei ein unfallursächlicher Sorgfaltsverstoß anzulasten. In einem verkehrsberuhigtem Bereich treffe dem Aussteigenden im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem
Die deutliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31466
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