wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022
13 S 135/21 -

Auch im verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen strenge Sorgfaltsmaßstäbe

Erheblich überhöhte Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs begründet Mithaftung

Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen die strengen Sorgfaltsmaßstäbe aus § 14 Abs. 1 StVO. Fährt das vorbeifahrende Fahrzeug mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit, so begründet dies eine Mithaftung wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Saarland kam es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, als ein Taxifahrer aus seinem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug steigen wollte, dazu die Fahrzeugtür öffnete und dabei gegen ein gerade vorbeifahrenden Renault stieß. Der Taxifahrer hatte beim Aussteigen den Blick zu seinem rechts sitzenden Passagier gerichtet. Den rückwärtigen Verkehrsraum beobachtete er nicht. Die Fahrerin des Renault erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz gegen den Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung. Das Amtsgericht Merzig gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass die Renaultfahrerin mit 20 km/h und damit mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit gefahren sei.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Sorgfaltsverletzung des Aussteigenden

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu einem Teil zu Gunsten der Beklagten. Der Klägerin stehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn dem Taxifahrer sei ein unfallursächlicher Sorgfaltsverstoß anzulasten. In einem verkehrsberuhigtem Bereich treffe dem Aussteigenden im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem Türöffnen zu vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Türöffnen geschädigt wird. Dabei können die strengen Sorgfaltsmaßstäbe aus § 14 Abs. 1 StVO, die im fließenden Verkehr gelten, sinngemäß herangezogen werden. Diese Sorgfaltspflichten habe der Taxifahrer nicht beachtet.

Mithaftung von 25 % wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit

Die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung der Klägerin sei nach Auffassung des Landgerichts zwar nicht unfallursächlich gewesen. Jedoch habe dies die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs erhöht. Ihr sei daher eine Mithaftung in Höhe von 25 % anzulasten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Saarbruecken_13-S-13521_Auch-im-verkehrsberuhigten-Bereich-gelten-beim-Ein-und-Aussteigen-strenge-Sorgfaltsmassstaebe~N31466

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31466 Dokument-Nr. 31466

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.