wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Rostock, Urteil vom 16.12.2010
10 O 141/10 -

Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Entschädigung nach Straf­rechts­entschädigungs­gesetz wegen durch Polizeieinsatz beschädigte Wohnungstür

Fehlendes Eigentum an Wohnungstür schloss Ent­schädigungs­anspruch des Mieters aus

Wird im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung die Wohnungstür eines Mieters beschädigt, so steht ihm kein Ent­schädigungs­anspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Straf­rechts­entschädigungs­gesetzes (StrEG) zu. Denn der Mieter ist nicht Eigentümer der Wohnungstür. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Ergreifung eines Täters wurde die Wohnungstür eines Mieters gewaltsam geöffnet. Der Mieter verlangte daraufhin Entschädigung. Da die Generalstaatsanwaltschaft eine Entschädigung verweigerte, erhob der Mieter Klage.

Anspruch auf Entschädigung bestand nicht

Das Landgericht Rostock entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein Anspruch auf Entschädigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG zugestanden. Denn die beschädigte Wohnungstür habe nicht in seinem Eigentum gestanden. Allenfalls der Vermieter habe den Entschädigungsanspruch geltend machen dürfen. Da gegenüber diesem aber nicht unmittelbar die Ermittlungsmaßnahme angewendet wurde, habe ihm als Drittgeschädigten kein Entschädigungsanspruch zugestanden. Ohnehin habe der Mieter die möglichen Ansprüche des Vermieters nicht verfolgen dürfen.

Möglichkeit der Mietminderung bestand

Das Landgericht verwies den Mieter auf mietrechtliche Ansprüche und Rechte. Insbesondere hielt es eine Mietminderung nach § 536 BGB für möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2014
Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (zt/NJW-RR 2011, 878/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2011, 878Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2011, Seite: 878
  • NZM 2011, 600Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2011, Seite: 600

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Rostock_10-O-14110_Kein-Anspruch-des-Wohnungsmieters-auf-Entschaedigung-nach-Strafrechtsentschaedigungsgesetz-wegen-durch-Polizeieinsatz-beschaedigte-Wohnungstuer~N18178

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18178 Dokument-Nr. 18178

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.