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Verteidigt sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, so steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Auslagen zu. Denn eine Selbstverteidigung ist im Rahmen eines Straf- und Bußgeldverfahrens unzulässig. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Bußgeldverfahren gegen ein
Das Landgericht Potsdam bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Anwalts zurück. Ein sich selbst verteidigender Anwalt habe als Betroffener eines Bußgeldverfahrens keinen Gebührenerstattungsanspruch. Denn der Anwalt habe nicht in eigener Sache tätig sein dürfen. Dies habe damit zu tun, dass die Stellung als Verteidiger und der Status als Betroffener unvereinbar miteinander sind.
Zudem habe dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
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