wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 27.02.2012
3 O 2331/11 -

Kein Schmerzensgeld nach Sturz vom Prügelbalken auf historischem Volksfest

Sturz fällt in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos

Fällt ein Volksfestbesucher bei einem historischen Volksfest von einem so genannten Prügelbalken und verletzt sich dabei, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Sofern die "Spielfläche" vom Veranstalter ausreichend gesichert wird (hier durch Strohballen), handelt es sich bei dem Sturz um einen tragischen Unfall, bei dem sich das allgemeine Lebensrisiko realisiert hat. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hingegen nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.

Der beklagte Verein des zugrunde liegenden Streitfalls veranstaltete im Juni 2011 in Lingen das historische "Kivelingsfest", auf dem eine Attraktion ein so genannter Prügelbalken war. Bei diesem Spiel sitzen sich zwei Personen auf einem Holzbalken gegenüber. Unterhalb des Holzbalkens befinden sich Strohballen. Die Personen versuchen nun, sich gegenseitig mittels mit Watte gefüllter Säcke von dem Balken herunterzuschlagen.

Kläger verletzt sich beim Sturz vom Prügelbalken an der Halswirbelsäule

Der Kläger nahm an diesem Spiel zusammen mit seiner Lebensgefährtin teil und erhielt im Laufe des Spiels von seiner Lebensgefährtin einige Schläge. Er verlor das Gleichgewicht und fiel vom Balken auf das 1,5 m tiefer liegende Stroh. Bei diesem Sturz zog er sich u.a. einen Bruch des ersten Halswirbels zu.

Veranstalter kommt Verkehrssicherungsflicht durch Auslegen von Strohballen und lockerem Stroh ausreichend nach

Das Landgericht Osnabrück gelangte zu der Einschätzung, dass der Veranstalter des Volksfestes seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe. Eine jeden Unfall ausschließende Verkehrssicherheit lasse sich nicht erreichen. Es sei für den Kläger offenkundig gewesen, dass er sich auch bei einem regelgerechten Spiel möglicherweise verletzen konnte. Die Fläche unterhalb des Balkens sei ausreichend mit Strohballen und einer zusätzlichen Schicht von ca. 25 cm lockerem Stroh abgepolstert gewesen. Weiche Matten hätte der Beklagte nicht auslegen müssen, weil dies dem Charakter des Festes nicht gerecht worden wäre und es möglicherweise auch bei Verwendung der Matten zu den Verletzungen gekommen wäre.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2012
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Osnabrueck_3-O-233111_Kein-Schmerzensgeld-nach-Sturz-vom-Pruegelbalken-auf-historischem-Volksfest~N13097

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13097 Dokument-Nr. 13097

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.