kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Sucht eine Reha-Klinik einen Patienten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mehr als 14 Stunden lang nicht in seinem Einzelzimmer auf, obwohl dieser weder zu den Mahlzeiten noch zu den verabredeten Therapiemaßnahmen erscheint, liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Der 67-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls macht Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro sowie Schadensersatz anlässlich eines stationären Aufenthaltes in einer Rehabilitationsklinik im Landkreis Osnabrück geltend. Am 17. Dezember 2007 erschien er anders als sonst weder zum Frühstück noch zum Mittag- oder Abendessen und nahm auch an den drei für diesen Tag verabredeten Therapiemaßnahmen nicht teil. Erst abends stellte die Beklagte fest, dass der Kläger bereits morgens vor 7 Uhr einen Schlaganfall erlitten hatte.
Mit dem Grundurteil hat das Landgericht Osnabrück dem Kläger dem Grunde nach einen Schadens- und Schmerzensgeldanspruch zugesprochen. Die Beklagte hätte durch eine interne Anweisung sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter den Patienten in seinem Zimmer aufzusuchen haben, wenn dieser ohne erkennbaren Grund und ohne Entschuldigung den Therapieanwendungen und dem Essen ferngeblieben ist. Eine Reha-Klinik habe nämlich eine besondere Verantwortung für ihre nicht vollständig gesunden Patienten, weil jederzeit ernsthafte gesundheitliche Probleme auftreten könnten.
Zur Höhe des Schmerzensgeldes wird die Kammer noch ein Gutachten zu der Frage einholen, in welchem Umfang das verspätete Auffinden des Klägers die Folgen des Schlaganfalles verschlimmert hat. Die Kammer wird dann den Rechtsstreit durch ein so genanntes Schlussurteil erstinstanzlich abschließen.
Ein Gericht kann ein Grundurteil erlassen, wenn der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach streitig ist und der Streit über den Grund entscheidungsreif ist, § 304 Zivilprozessordnung. Dies vereinfacht den Prozess, weil der Beklagte mit der Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg dieses Grundurteil auf seine Richtigkeit überprüfen lassen kann.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Osnabrueck_2-O-227808_Patient-hat-aufgrund-von-Verletzung-der-Fuersorgepflichten-durch-Reha-Klinik-Anspruch-auf-Schmerzensgeld~N10962
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10962
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.