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Wird im Rahmen von Bauarbeiten ein Stromkabel beschädigt und führt dies zu einem Stromausfall bei einem Unternehmen, so haftet die Baufirma für den entstandenen Schaden gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Werden durch die Stromunterbrechung nämlich Daten zerstört, so stellt dies eine Eigentumsverletzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen von Schachtarbeiten wurde ein Mittelspannungskabel der Stadtwerke Osnabrück beschädigt. Dadurch kam es bei einem Unternehmen, das mittels Computertechnik Blech- und Kunststoffteile plante zu einem
Das Landgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Unternehmens. Es habe einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des von der Baufirma verursachten Stromausfalls gemäß § 823 Abs. 1 BGB gehabt. Denn werden durch ein unsachgemäßes Vorgehen Daten zerstört, so stellt dies eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (vt/rb)
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