wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.04.2019
9 O 8773/18 -

Abgasskandal: Fahrzeughersteller haftet für Fahrzeuge mit schadhafter Software auf Schadensersatz

Zur Haftung des Herstellers für einen durch den Händler unwissend begangenen Betrug

Der Hersteller von Fahrzeugen, die eine schadhafte Software verwendeten, haften auf Schadensersatz, da davon auszugehen ist, dass die Anordnung bestand, die streit­gegen­ständliche Manipulations­software in den Motor einzubauen und dies geheim zu halten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2014 erwarb der Kläger bei einem Händler ein Fahrzeug VW Tiguan zum Gesamtbetrag von 27.260 Euro. Das mit dem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattete Fahrzeug wurde dem Kläger mit einem Kilometerstand von 34.700 km übergeben und der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt. In das streitgegenständliche Fahrzeug ist ein von der Beklagten, der Fahrzeugherstellerin, hergestellter Motor eingebaut worden, der eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist. Der Kläger begehrt deswegen Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Pkw.

Software stellt Sachmangel dar

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt. Die streitgegenständliche Software stellt nach Ansicht des Gerichts einen Sachmangel dar. Dem Fahrzeug des Klägers fehlte nämlich bei der Übergabe die technisch übliche Beschaffenheit, da ein Programm, das entgegen gesetzlicher Vorschriften die auf dem Prüfstand erzielte Verringerung von Stickoxiden im Verkehr auf öffentlichen Straßen abschaltet, weder bei Fahrzeugen allgemein üblich noch vom Käufer zu erwarten ist. Diese Tatsache war zum Zeitpunkt des Abschlusses des streitgegenständlichen Kaufvertrags unstreitig weder dem Kläger noch der Händlerin bekannt.

Hersteller hätte Fahrzeugkäufer über Vorhandensein der Abschalteinrichtung unterrichten müssen

Die Beklagte wäre verpflichtet gewesen, als Herstellerin des Motors und des Fahrzeugs, den jeweiligen Käufer eines Fahrzeugs mit einem solchen (manipulierten) Motor über das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung zu unterrichten. Das Landgericht führt aus, dass mangels hinreichend konkreter Darlegungen der Beklagten davon auszugehen ist, dass der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter der Beklagten die Anordnung traf, die streitgegenständliche Manipulationssoftware in den Motor einzubauen und dies geheim zu halten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Nuernberg-Fuerth_9-O-877318_Abgasskandal-Fahrzeughersteller-haftet-fuer-Fahrzeuge-mit-schadhafter-Software-auf-Schadensersatz~N27651

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27651 Dokument-Nr. 27651

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.