wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2016
8 O 7495/15 -

Schäden aufgrund des Überfahrens einer erkennbaren Bodenwelle nicht durch Voll­kasko­versicherung abgedeckt

Kein Vorliegen eines versicherten Unfalls

Wird ein Fahrzeug bei dem Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle beschädigt, so haftet dafür nicht die Voll­kasko­versicherung. Denn in diesem Fall liegt kein versicherter Unfall, sondern ein versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Bodenwelle zur Geschwindigkeitsbegrenzung überfahren hatte. Der Fahrer gab an, die Bodenwelle sei nicht erkennbar gewesen. Zudem haben keine Schilder auf die Bodenwelle aufmerksam gemacht. Er beanspruchte aufgrund des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 16.200 EUR seine Vollkaskoversicherung. Diese ging aber nicht von einem versicherten Unfall aus. Sie vertrat vielmehr die Meinung, dass der Schaden durch einen nicht versicherten Betriebsvorgang im Sinne der AKB 2012 entstanden sei. Der Fahrer hielt dies für unzutreffend und erhob Klage.

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied gegen den Fahrer. Ihm stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, da ein versicherter Unfall nicht vorliege. Das Überfahren der Bodenwelle mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit sei kein unvorhersehbares oder außergewöhnliches Ereignis gewesen, mit dem der Versicherungsnehmer nicht habe rechnen müssen. Vielmehr sei es etwas für den normalen Betrieb des versicherten Fahrzeugs Gewöhnliches gewesen. Es habe sich letztlich eine Gefahr verwirklicht, der das Fahrzeug im Rahmen seiner vorgesehen konkreten Verwendungsart üblicherweise ausgesetzt sei.

Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle stellt nicht versicherter Betriebsvorgang dar

Das Überfahren der Bodenwelle sei als nicht versicherter Betriebsvorgang zu werten, so das Landgericht. Denn die Bodenwelle sei bei gebotener Aufmerksamkeit wahrnehmbar gewesen. So sei der Fahrer mit seinem Fahrzeug bereits vorher über vergleichbare Bodenwellen gefahren. Zudem sei der Straßenbelag mehrere Meter vor der Bodenwelle rot eingefärbt gewesen. Ferner habe sich auf der Bodenwelle ein Zebrastreifen befunden, der durch entsprechende Beschilderung ausgeschildert gewesen sei. Schließlich habe sich in unmittelbarer Nähe der Bodenwelle eine Straßenlaterne befunden. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass der Schaden am Wohnmobil auch entstanden wäre, wenn dieses lediglich mit 30 km/h die Bodenwelle überfahren hätte, was die Gewöhnlichkeit des Betriebsvorgangs "Überfahren einer Bodenwelle" deutlich mache.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2018
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2017, 529Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2017, Seite: 529
  • r+s 2017, 137Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2017, Seite: 137
  • zfs 2017, 280Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2017, Seite: 280

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Nuernberg-Fuerth_8-O-749515_Schaeden-aufgrund-des-Ueberfahrens-einer-erkennbaren-Bodenwelle-nicht-durch-Vollkaskoversicherung-abgedeckt~N26450

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26450 Dokument-Nr. 26450

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.