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Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen
Das Landgericht München II entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Versicherungsschutz zu. Das
Nach Ansicht des Landgerichts sei das
Als
Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig, nachdem die Beklagte die Berufung zurückgenommen hatte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2018
Quelle: Landgericht München II, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26362
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