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Das Landgericht Nürnberg-Fürth müssen Fahrer großer Automobile selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halterin eines
Die Klägerin erhob daraufhin Klage gegen die Hotelbetreibergesellschaft und verlangte 5.281,26 Euro
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine Verkehrssicherung, welche jegliche Schädigung ausschließt, nicht erreichbar sei. Es sei nur vor solchen Gefahren zu schützen, welche andere bei Anwendung der jeweils zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen und vermeiden können. Im konkreten Fall hätte sich die Fahrerin, welcher die Abmessungen des Fahrzeugs bewusst waren, vorher davon überzeugen müssen, ob die
Hinzu kommt nach Ansicht des Landgerichts, dass die Fahrerin Hilfe hätte holen können. Beispielsweise wäre es möglich gewesen, über die Gegensprechanlage jemanden von der Rezeption zu verständigen, der sie eventuell hätte einweisen können oder ihr eine Ausfahrt über die Einfahrspur ermöglicht hätte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
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