wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.06.2022
5 Qs 40/22 -

Halter eines an Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss als Beschuldigter belehrt werden

Beweis­verwertungs­verbot bei unterlassener Belehrung

Der Halter eines an einer Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss vor seiner polizeilichen Befragung zur Fahrereigenschaft als Beschuldigter gemäß § 136 Abs. 1 StPO belehrt werden. Wird die Belehrung unterlassen, sind sämtliche Angaben unverwertbar. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 stieß ein Pkw beim Ausparken mit einem anderen Pkw zusammen und verursachte einen Schaden in Höhe von etwa 3.300 €. Der Unfallverursacher verließ unerkannt den Unfallort. Nachdem eine ältere Frau als Halterin des Pkw ermittelt wurde, gab sie im Rahmen eines informatorischen Gesprächs durch einen Polizeibeamten ihre Fahrereigenschaft zu. Das Amtsgericht Fürth erließ daraufhin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Strafbefehl. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Angeklagten. Sie meinte, Ihre Aussage beim Gespräch sei unverwertbar, da sie nicht als Beschuldigte belehrt wurde.

Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten der Angeklagten. Es bestehe derzeit kein dringender Tatverdacht für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Denn eine Identifizierung der Angeklagten als verantwortliche Fahrerin sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit gegeben. Die Angaben der Angeklagten gegenüber dem Polizeibeamten seien nicht verwertbar.

Unverwertbarkeit der Aussage wegen fehlender Belehrung

Die Angeklagte sei nach Ansicht des Landgerichts bereits vor der Befragung der Polizei gemäß § 136 Abs. 1 StPO als Beschuldigte zu belehren gewesen. Der Tatverdacht habe sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs der Angeklagten in Betracht kamen. Hinzu komme, dass eine Personenbeschreibung des Fahrers auf die Angeklagte zutraf. Es habe sich daher dem Polizeibeamten vor der informatorischen Befragung aufdrängen müssen, dass die Angeklagte nicht nur Halterin, sondern auch Fahrerin zum Unfallzeitpunkt gewesen sein könnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2022
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Nuernberg-Fuerth_5-Qs-4022_Halter-eines-an-Unfallflucht-beteiligten-Fahrzeugs-muss-als-Beschuldigter-belehrt-werden.news32168.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32168 Dokument-Nr. 32168

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.