kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass einer Intersexuellen, die vor einer Mitte der 90er-Jahre erfolgten geschlechtsanpassenden Behandlung nicht ausreichend über ihre genetische Disposition aufgeklärt wurde, grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zusteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Intersexuelle, die nicht als Klägerin oder Kläger bezeichnet werden wollte (denn gerade darum geht es in diesem Rechtsstreit) warf den Beklagten - dem Universitätsklinikum Erlangen und einem dort tätigen Arzt - nicht nur vor, sie falsch behandelt zu haben. Sie stützt ihre Klage vor allem auch darauf, vor der Behandlung als damals 20-Jährige nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass sie nicht nur weibliche, sondern auch männliche Geschlechtsanteile hat, also weder Mann noch Frau ist, sondern - so beschreibt sie sich selbst - ein Zwitter. Statt ihr dies mitzuteilen, habe man sie im Rahmen einer geschlechtszuweisenden Therapie mit erheblichen gesundheitlichen Nebenfolgen als Frau behandelt. Damit habe man ihr die Möglichkeit genommen, als Mann therapiert zu werden oder den Zustand ohne eindeutige Geschlechtszuordnung zu belassen. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte sie in die Behandlung nicht eingewilligt.
Die Beklagten verteidigen sich unter anderem damit, dass bis Mitte der 90er-Jahre in ärztlichen Lehrbüchern noch eine frühzeitige Zuweisung zu einem Geschlecht empfohlen worden sei und man zum Schutz der psychosexuellen Gesundheit und einer ungestörten Geschlechtsidentität von einer "radikalen" Aufklärung abgeraten habe.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zwar keinen
Die von der Intersexuellen erteilte
Der Intersexuellen stehe deshalb gegen das Universitätsklinikum Erlangen dem Grunde nach ein Anspruch auf
Der mitverklagte ausführende Operateur hingegen hafte nicht dafür, dass die klagende Intersexuelle von anderer Seite bei der Entwicklung des Gesamtbehandlungskonzepts nur unzureichend aufgeklärt worden sei. Die gegen ihn erhobene Klage hat das Gericht deshalb abgewiesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2015
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Nuernberg-Fuerth_4-O-700011_Klage-einer-Intersexuellen-wegen-unzureichender-Aufklaerung-vor-geschlechtsanpassender-Behandlung-erfolgreich~N22035
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22035
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.