wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.05.2016
4 O 6465/15 -

Verkehrs­sicherungs­pflicht: Beim Einsatz von Laubbläsern sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen

Bei Unfällen muss Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht aber zweifelfsfrei ursächlich für Schaden sein

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass beim Einsatz eines Laubbläsers Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind, um Gefahren für andere zu vermeiden. Im konkreten Fall verneinte das Landgericht aber einen Schadens­ersatz­anspruch, weil der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht für den Unfall ursächlich war.

Im zugrunde liegenden Verfahren befuhr die Ehefrau des Klägers mit dessen Pkw VW Golf eine relativ schmale Straße in Fürth. In Höhe einer an der Straße gelegenen Bushaltestelle waren Mitarbeiter der Stadt Fürth damit beschäftigt, die Gehwegfläche vom Herbstlaub zu reinigen. Dabei verwendete einer der Mitarbeiter einen Laubbläser und ein weiterer Mitarbeiter eine Fahrbahnkehrmaschine. Der Kläger behauptet, die Mitarbeiter der Stadt Fürth hätten eine "Laubwolke" vor die Windschutzscheibe des Pkw VW Golf geblasen und seine Ehefrau sei dadurch so erschrocken, dass sie die Lenkung verrissen habe und auf ein geparktes Fahrzeug aufgefahren sei. Der Kläger erhob Klage zum Landgericht Nürnberg-Fürth und verlangte von der Stadt Fürth Schadensersatz in Höhe von 4.364,63 Euro. Der Unfall sei auf die durchgeführten Reinigungsarbeiten zurückzuführen.

Verkehrssicherungspflicht bei durchgeführten Reinigungsarbeiten nicht nachweislich verletzt

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hörte zunächst Zeugen zum Unfallhergang und wies im Anschluss daran die Klage ab. Das Landgericht konnte sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass tatsächlich eine Laubwolke für das Unfallgeschehen ursächlich war. Allerdings ging das Landgericht davon aus, dass die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der durchgeführten Reinigungsarbeiten verletzt worden seien. Die Mitarbeiter der Stadt Fürth hätten Vorkehrungen treffen müssen, um Gefahren für Dritte möglichst zu vermeiden. So sei der Abstand zwischen dem Laubbläser und der diesem nachfolgenden Kehrmaschine zu groß gewesen. Auch seien keine Schilder oder Warntafeln aufgestellt gewesen.

Der Kläger hat gegen das Urteil des Landgerichts zunächst Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt, diese aber nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts wieder zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Nuernberg-Fuerth_4-O-646515_Verkehrssicherungspflicht-Beim-Einsatz-von-Laubblaesern-sind-entsprechende-Sicherungsmassnahmen-zu-ergreifen.news25114.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25114 Dokument-Nr. 25114

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.