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Das Internetauktionshaus eBay hat den Handel mit bestimmten, der rechtsextremen Szene zugeordneten Kleidungsmarken gesperrt. Das Unternehmen, dem diese Marken gehören, beantragte dagegen vorläufigen Rechtsschutz und ist damit in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gescheitert.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Marken der Klägerin von bestimmten Medien als Erkennungsbekleidung der rechtsextremen Szene beschrieben worden. Die
Dagegen wehrt sich die Markeninhaberin. Sie bestreitet, dass Sie der rechtsextremen Szene verbunden sei und macht geltend, dass sie selbst die Waren zwar nur an Zwischenhändler vertreibe, der Verkauf der Zwischenhändler an die Endkunden erfolge aber zu 25 % über
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies den Antrag jedoch zurück. Nach Ansicht des Gerichts liegen schon die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nicht vor. Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dient an sich nur der Sicherung von Ansprüchen bis zur Entscheidung im so genannten Hauptsacheverfahren. Würde
Zudem handele es sich bei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
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Dokument-Nr. 15851
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