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Der Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung umfasst auch das vom erwachsenen Kind des Beschuldigten bewohnte Zimmer, wenn dieses Teil der Familienwohnung ist. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 wurde aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg das Reihenhaus eines Beschuldigten durchsucht. Es ging um den Vorwurf der Steuerhehlerei. Die Durchsuchung umfasste auch das vom 23-jährigen Sohn des Beschuldigten bewohnte Dachgeschosszimmer, welches bei der Durchsuchung nicht abgeschlossen war. Dabei wurden unversteuerte Zigaretten, Marihuana und ein Crusher aufgefunden. Der Sohn des Beschuldigten hielt die Durchsuchung seines Zimmers für
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied gegen den Beschwerdeführer. Die Durchsuchung seines Dachgeschosszimmers sei nicht
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2024
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
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