wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 17.01.2008
31 S 13391/07 -

Zurück­behaltungs­recht auch bei Hunden möglich: Hundehalterin soll Hundepflegerin erst hohe Aufwendungen ersetzen

Hundepflegerin hatte hohe Aufwendungen für Futter, Tierarzt und Medikamente

Wer einen Hund in Pflege nimmt und dafür Aufwendungen hat, darf die Herausgabe an den Eigentümer des Hundes solange verweigern, bis dieser die Aufwendungen ersetzt hat (Zurück­behaltungs­recht). Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mischlingsrüden. Diesen hatte der Sohn der Klägerin am 27.02.2006 der Beklagten zur vorübergehenden Pflege übergeben. Die Klägerin forderte den Hund am 03.06.2006 zurück. Die Beklagte weigerte sich, den Hund zurückzugeben, da sie Aufwendungen für Futter, Tierarzt und Medikamente gehabt hatte. Erst wenn die Klägerin diese erstatte, wollte sie den Hund zurückgeben. Die Klägerin war jedoch der Auffassung, die Beklagte könne sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, da der Hund, wenn er nicht sofort zurückgegeben würde, traumatisiert werde.

Hundehalterin (Eigentümerin) soll erst 1.680,42 Euro zahlen, bevor sie den Hund zurückerhält

Das Amtsgericht hat nach umfangreicher Beweisaufnahme die Rückgabe des Hundes nur gegen Zahlung von € 1.680,42 angeordnet. Die Berufung der Klägerin blieb vor dem Landgericht München I erfolglos.

Aus den Urteilsgründen des Gerichts:

"Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein Zurückbehaltungsrecht an Hunden nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung B.s [des Hundes] ist nicht ersichtlich und wurde von der dafür darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin nicht hinreichend dargetan. Schließlich hatte sie auch B. der Beklagten nicht zum ersten Mal zur Betreuung überlassen. Dies wäre nicht nachzuvollziehen, wenn sie nicht davon hätte ausgehen können, dass der Hund dort sachgerecht und gut versorgt ist, sondern Schaden hätte nehmen können. Dies ergab auch die Beweisaufnahme. Allein die Tatsache, dass B. sein bisheriges Heim möglicherweise vermisst, genügt noch nicht, § 1 TierschutzG steht dem nicht entgegen (OLG Braunschweig in OLGR Braunschweig 05/297 ff; OLG München in AgrarR 01/87 ff; LG Mainz in NJW-RR 02/1181 ff; LG Stuttgart in NJW-RR 91/446 ff)."

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/08 des LG München I vom 25.04.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenchen-I_31-S-1339107_Zurueckbehaltungsrecht-auch-bei-Hunden-moeglich-Hundehalterin-soll-Hundepflegerin-erst-hohe-Aufwendungen-ersetzen~N5969

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5969 Dokument-Nr. 5969

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.