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Die Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht. Ein Begleitschaden liegt etwa vor, wenn durch Reinigungsarbeiten Kratzer an Glasflächen entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines neu errichteten Hauses hatte im Juni 2015 eine Reinigungsfirma mit der Vornahme der Hausreinigung beauftragt. Bei den
Das Landgericht München I entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen schuldhafter Verletzung von Schutzpflichten durch die Beklagte gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf den geltend gemachten Schadensersatz zu. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht greife nicht. Denn bei der Pflichtverletzung der Beklagten handele es sich nicht um eine mangelhafte Leistung. Zwar seien die Schäden an der Glasfassade durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
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