kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht München I hat den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als "Marktplatz für Zahnarztleistungen" bezeichnet und "Aktuelle Auktionen" für Behandlungsleistungen anbietet.
Zahnärzte können dort Kostenschätzungen von Kollegen, die diese etwa im Rahmen eines Heil- und Kostenplans gegenüber ihren Patienten abgegeben haben, durch eigene Schätzungen unterbieten. Nach Ablauf der Auktionslaufzeit leitet die Beklagte dem Patienten die Kostenschätzungen der fünf billigsten Bieter zu, die so auf neue Aufträge hoffen können. Der Patient zahlt für diesen Service nur einen geringen Betrag; der Zahnarzt, der den Behandlungsauftrag erhält, muss dagegen 20 % seines Honorars an die Beklagte abführen. Er muss sich nach Abschluss seiner Behandlung einer Bewertung durch den Patienten stellen, die bei Folgeangeboten auf der Plattform der Beklagten veröffentlicht wird.
Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 1. Kammer für Handelssachen sah das Angebot der Beklagten als Wettbewerbsverletzung an, da Zahnärzte zur Bezahlung von Provision für neue Patienten verleitet werden. Dies verbieten in Deutschland die Berufsordnungen für Ärzte. Standeswidrig ist nach der Berufsordnung für Bayerische Zahnärzte auch das Verdrängen eines Zahnarztkollegen aus seiner Behandlungstätigkeit. Dass die Beklagte mit ihrem Angebot auch hierzu anstifte, legte die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung dar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 77/06 des LG München I vom 17.11.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenchen-I_1HK-O-789006_Patientenauktion-fuer-Zahnaerzte-verboten~N3368
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 3368
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.