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Wird ein Mieter von einem anderen Mieter mit einer "blutigen" Klageschrift bedroht und eingeschüchtert, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Ein solcher Vorfall stellt eine nachhaltige und schwerwiegende Störung des Hausfriedens dar. Eine vorherige Abmahnung ist daher nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde dem
Das Landgericht München I entschied gegen den
Die
Die Störung des Hausfriedens sei zudem nach Auffassung des Landgerichts nachhaltig und schwerwiegend gewesen. Zwar genügen kurze oder einmalige Störungen grundsätzlich nicht für eine
Darüber hinaus führte das Landgericht aus, dass es einer vorherigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15153
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