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Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das Landgericht München I beurteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die beanstandeten Klauseln als unwirksam.
Die von
Das LG bewertete die Klausel als intransparent. Für Verbraucher:innen sei nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von
DAZN beschrieb in seinen Nutzungsbedingungen den Leistungsgegenstand des Vertrages als Online-Videodienst, der unter anderem die Übertragung von Sportereignissen und Zusammenfassungen von Sportereignissen bietet. Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass die Gestaltung und die Verfügbarkeit dieser Vertragsinhalte mit der Zeit variieren könnten. Das Landgericht sah darin ein einseitiges Variationsrecht, das
Neben den Änderungsklauseln beanstandete der vzbv weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vzbv/ab)
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Dokument-Nr. 33148
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