kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam. Dies entschied das Landgericht München I nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte es sich der Pay-TV-Sender Sky in den Bedingungen vorbehalten, das Programmangebot beliebig zu ändern, solange dessen "Gesamtcharakter" erhalten bleibt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass die Klausel selbst unzumutbare Einschränkungen des Programms rechtfertigen könne, und verwies auf ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr. Viele Kunden hatten das Sky Sport Paket vor allem wegen der Übertragung der Formel 1-Rennen abonniert. Damit hatte der Sender kräftig geworben. Doch in der Saison 2018 waren die Rennen nicht mehr bei Sky zu sehen. Die Übertragungsrechte waren dem Unternehmen zu teuer geworden. Kunden, die ihr Abo daraufhin kündigen wollten, ließ Sky mit dem Hinweis auf die strittige Klausel nicht aus dem Vertrag. Da immer noch Sport gezeigt werde, habe sich der Gesamtcharakter des Pakets nicht geändert.
Das Landgericht München I schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass Sky-Kunden durch die Klausel unangemessen benachteiligt werden. Das Recht zur einseitigen Leistungsänderung sei darin an keinerlei Voraussetzungen geknüpft und ermögliche dem Anbieter eine grundlose Abänderung des abonnierten Programmpakets.
In einer weiteren Klausel erkannten die Abonnenten an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Programrechte für Sky variieren könne. Auch dies sei nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Das Unternehmen könne zwar ein berechtigtes Interesse an einer Änderung der Programmpakete haben, da es die Verfügbarkeit von Programmen und Lizenzen teilweise nicht beeinflussen könne. Die Klausel enthalte jedoch keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Änderungen. Ihr Wortlaut lasse es zu, den Programminhalt in unzumutbarer Weise zu reduzieren. Dies ging dem Gericht zu weit.
Für zulässig erklärte das Gericht dagegen eine Klausel, nach der Sky zu Programmänderungen berechtigt ist, die aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen erforderlich sind. Für diesen Fall hatte Sky seinen Kunden allerdings ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Forderung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Abonnenten müssten auch die Möglichkeit haben, einer unbegründeten oder zu weit gehenden Änderung zu widersprechen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen fortzusetzen, wiesen die Richter zurück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat hierzu Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2019
Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen/ra-online (pm)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenchen-I_12-O-198218_Pay-TV-Anbieter-Sky-darf-Programmpakete-nicht-willkuerlich-aendern~N27191
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27191
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.